Generalagentur | Knauer
Sie sind Selbständige/r oder Freiberufler/in und zahlen aufgrund Ihres Einkommens sehr hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse oder durch Anpassung immer höhere Beiträge in die Ihre Private Krankenversicherung? Wir helfen Ihnen Beiträge einzusparen und dadurch freies Kapital für Ihren Geschäftsbetrieb oder zur privaten Verwendung zu Verfügung zu stellen ohne
- vorhandene Leistungen zu kürzen
- Ihren Selbstbehalt zu erhöhen
- jedes Jahr aufgrund steigenden Einkommens Beiträge in die gKV nachzahlen zu müssen.
Erfahren Sie unten mehr über die Leistungen der
Continentale Krankenversicherung
und fordern hier direkt Ihr persönliches Angebot an.
von zwei Kalenderjahren bis 300 EUR
Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen,
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Die Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich mit Heilpraktikerleistung ohne Wartezeiten.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nein, Selbstständige und Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, müssen dies aber nicht.
Selbstständige sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Das bedeutet, sie können sich frei entscheiden, ob sie sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten.
Für Selbstständige, die zuvor nicht gesetzlich versichert waren, gibt es keine Fristen. Sie können sich jederzeit privat krankenversichern.
Für Selbstständige, die zuvor gesetzlich versichert waren, gelten folgende Fristen:
• Innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit müssen sich Selbstständige für ein Krankenkassensystem entscheiden.
• Wenn sich Selbstständige innerhalb dieser Frist nicht entscheiden, werden sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
• Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist dann nur noch unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum übernächsten Kalendermonat möglich.
Die Frist von 3 Monaten gilt auch für Selbstständige, die zuvor freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Für Selbstständige, die 55 Jahre oder älter sind und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren, gibt es keine Fristen. Sie können sich jederzeit privat krankenversichern.
Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Vorteile:
• Flexibler Leistungsumfang: Sie können selbst entscheiden, welche Leistungen Sie abdecken möchten.
• Bessere Wahlfreiheit bei Ärzten und Krankenhäusern: Sie können sich frei entscheiden, bei welchem Arzt oder Krankenhaus Sie sich behandeln lassen möchten.
• Keine Wartezeiten: Sie haben bei der PKV keine Wartezeiten für Behandlungen.
• Höhere Leistungen im Ausland: Die PKV bietet oft auch Leistungen im Ausland, die die GKV nicht abdeckt.
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