Continentale Krankenversicherung COMFORT
Die Continentale Krankenversicherung COMFORT ✓
Continentale COMFORT: Freiheit & Belohnung – Spitzenmedizin wählen, bares Geld zurückbekommen.
Warum sich mit dem Standard zufriedengeben, wenn Sie die Wahl haben? Der Tarif COMFORT ist die intelligente Lösung für alle, die erstklassige medizinische Versorgung mit wirtschaftlicher Weitsicht kombinieren wollen.
Ob als Angestellter, Beamter oder Mediziner: Sie entscheiden, wer Sie behandelt – nicht die Krankenkasse. Und das Beste? Wer keine Rechnung einreicht, profitiert doppelt.
Volle Therapiefreiheit: Freie Wahl unter Spezialisten und Krankenhäusern. Sie erhalten die Behandlung, die medizinisch sinnvoll ist, nicht nur die, die „ausreichend“ ist.
Ihr Gesundheits-Bonus: Reichen Sie keine Rechnungen ein, belohnen wir Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
Zukunftssicher: Sie profitieren automatisch vom medizinischen Fortschritt – heute und im Alter.
Maßgeschneiderte Varianten: COMFORT-B: Speziell abgestimmt auf die Beihilfe für Beamte.
COMFORT-Med: Exklusiv für Humanmediziner (Arzt-Tarif).
Continentale COMFORT: PKV-Leistungen auf einen Blick ✔
PKV-Tarif COMFORT | leistungsstark ✓ wirtschaftlich ✓ flexibel ✓

Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auszüge aus den gesamten Leistungen der Continentale Krankenversicherung. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen),
Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an
Anfrageformular COMFORT
Die COMFORT Tarif Highlights in der Übersicht
Ambulante Leistungen
- Ärztliche Behandlung: Die Erstattung beträgt 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei freier Arztwahl.
- Arznei- und Verbandmittel: Kosten für allopathische und homöopathische Arzneimittel sowie Sondennahrung werden zu 100 % übernommen.
- Vorsorge und Impfungen: Gesetzliche Vorsorgeprogramme werden zu 100 % ohne Altersgrenzen erstattet. Impfungen nach STIKO werden ebenfalls zu 100 % gezahlt (ausgenommen Reise- oder berufsbedingte Impfungen).
- Naturheilverfahren: Leistungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren werden gemäß GebüH (bis zu den Mindestsätzen) und dem hauseigenen Verzeichnis zu 100 % erstattet.
- Psychotherapie: Die Kosten werden zu 100 % für bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen; ab der 31. Sitzung ist eine vorherige Leistungszusage erforderlich.
- Sehhilfen: Für Brillen und Kontaktlinsen werden 100 % bis zu einem Maximalbetrag von 300 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet.
- Hilfsmittel: Diese sind zu 100 % abgedeckt.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Verordnete DiGA laut BfArM werden zu 100% erstattet.
Stationäre Leistungen
- Unterbringung: Der Tarif deckt 100 % der Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer bei freier Krankenhauswahl ab.
- Privatärztliche Behandlung: Ärztliche Leistungen im Krankenhaus werden zu 100 % erstattet, auch über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus mit Zusatztarif SP1/SP2.
- Ersatz-Krankenhaustagegeld: Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird ein Tagegeld von bis zu 70 € gezahlt.
- Krankentransporte:
Notwendige Transporte mit einem speziellen
Krankenfahrzeug zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
werden zu 100 % übernommen.
Zahnärztliche Leistungen
- Zahnbehandlung & Prophylaxe: Inklusive Material- und Laborkosten erfolgt eine 100 % Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen.
- Zahnersatz & Kieferorthopädie: Hier werden 80 % der Kosten für Zahnersatz, Implantate (bis zu 6 pro Kiefer) und Kieferorthopädie übernommen; ein Heil- und Kostenplan vorab ist erforderlich.
Sonstige Leistungen
- Leistungsdynamische Selbstbeteiligung: Es fallen 20 € pro medizinischer Leistung (z. B. je Behandlung, Rezept oder Impfstoff) an. Auf diese SB wird bei Generika verzichtet.
- Weitere SB-Regelungen: Bei Hilfsmitteln beträgt die SB 50 € (außer bei Brillen/Linsen). Im stationären Bereich fallen 20 € pro Tag für maximal 14 Tage pro Aufenthalt an.
- Beitragsrückerstattung (BR): Bei Leistungsfreiheit werden bis zu 6 sechs Monatsbeiträge zurückgezahlt.
- Weltweiter Schutz: Versicherungsschutz besteht im europäischen Ausland zeitlich unbegrenzt und weltweit für bis zu sechs Monate.
- 24-Stunden-Gesundheits-Service bei medizinischen Fragen.
- E-Mail-Support für Vertragsfragen und Änderungswünsche.
Suchen Sie nach einer Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte?
Wir beraten Sie gerne über Absicherungen im ambulanten, stationären und Zahnbereich.
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Krankentagegeld
Absicherung im Krankenstand ab Ende der Lohnfortzahlung oder auch schon früher.
Absicherung im Pflegefall durch Erhalt eines zusätzlich vereinbarten Tagegeldes zur gesetzlichen Grundleistung.
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Fragen & Antworten – FAQ
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