Riester Rente

Continentale Riester Rentenversicherung 

Die Continentale Riester Rente - Doppelt abgesichtert ins Alter

Die Continentale Riester Rentenversicherung: Weniger Beitragszahler und gleichzeitig mehr Rentner? Funktioniert nicht. Da braucht es wirksame Gegenmittel. Sonst steigen die Beiträge ungebremst und die Renten fallen ins Bodenlose. Die staatlichen Renten-Reformen mildern das zwar. Aber wer jetzt immer noch von einer „Vollkasko-Rente“ träumt, sollte schnell aufwachen. Wann holen Sie sich Ihre Zulage?


Die Continentale Riester Rente oder auch Zulagenrente oder Förderrente genannt, vereint klassische Garantie-Leistungen und fondsgebundene Rendite-Chancen. Ihr moderner „Antrieb“ sorgt dafür, dass nur das Nötigste ins Absicherungsguthaben muss, für die Garantie. Möglichst viel Ihres Angesparten soll in Fonds fließen – um der Rendite Schub zu geben. Deshalb geht es auch an die Börse – mit Fonds und moderner Hybrid-Technologie.



Erfahren Sie unten mehr über die Leistungen der Continentale Riester Rentenversicherung und fordern hier direkt Ihr persönliches Angebot an. 

Continentale: Sicher in Rente mit Zulage

RiesterRente Highlights

  • Einstieg ab 5 Euro monatlich
  • 100% Beitragserhaltungs- und Zulagengarantie
  • Erhöhungsmöglichkeiten bis zur staatlichen Höchstförderung
  • Automatische Besser-Prüfung der Rente bei Rentenbeginn
  • Auch als Riester-Direktversicherung
  • und vieles mehr

Zulagenvorteil RiesterRente

  • Volle staatliche Zulage bei 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro pro Jahr
  • Jährliche Standmitteilung zu ihrer Riester-Rente
  • Automatische Zulagen Beantragung mit Dauerzulagen-Service

InvestVorteil RiesterRente

  • Exzellente Fondspalette – mit verschiedenen Anlageschwerpunkten und 4 Depots mit unterschiedlichen Strategien zur Auswahl 
  • Vorsorgefreundliche Risikostreuung - durch bis zu 10 Fonds
  • Fondsänderung (Switchen/Shiften) kostenlos – jeweils bis zu 6-mal im Jahr

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an

Formular Riester Rente


Info Prospekt zur RiesterRente zum Download

RiesterRente Prospekt

Fragen & Antworten - FAQ

Sie haben Fragen zur Continentale Riesterrente?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wie wird die Riesterrente der Continentale gefördert

    Continentale RiesterRente:

    Egal ob geringes, mittleres oder hohes Einkommen, viele Menschen – Frauen wie Männer – profitieren von der Riester-Förderung. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Unterstützung entwickelt:

    Die staatliche Zulage

    Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:

    Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person und Jahr.

    Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.

    Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn die förderberechtigte Person für das jeweilige Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

    Berufseinsteiger-Bonus

    Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr erhalten neben den Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

    Die Steuerersparnis

    Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden.

    Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

    Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug?

    Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel

    profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.

  • Welche Tarife bietet die Continenale Riesterrente?

    Continentale RiesterRente Invest Garant: 

    Riester-Rente vereint klassische Garantie-Leistungen und fondsgebundene Rendite-Chancen. Ihr moderner „Antrieb“ sorgt dafür, dass nur das Nötigste ins Absicherungsguthaben muss, für die Garantie. Ansonsten

    soll möglichst viel Ihres Angesparten in Fonds

    fließen – um der Rendite Schub zu geben.

  • Welche Zulagen gibt es bei der Riesterrente?

    Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:

    Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person und Jahr.

    Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.

    Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn die förderberechtigte Person für das jeweilige Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

    Berufseinsteiger-BonusBerufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr erhalten neben den Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 Euro.

  • Wer ist förderberechtigt bei der Riesterrente?

    Forderberechtigte Personen- Berufsgruppen der Riesterrente:

    • Arbeitnehmer, Auszubildende,
    • pflichtversicherte Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
    • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
    • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt
    • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
    • Geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben
  • Wann gibt es die volle Riesterzulage?

    Die Zulage ist abhängig vom Eigenbeitrag. Für die ungekürzte Zulage müssen unmittelbar Zulagenberechtigte den Mindesteigenbeitrag

    leisten. Dieser beträgt 4% der beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr abzüglich der zustehenden Zulage(n). Für den Anspruch auf die

    vollen Zulagen muss mindestens der Sockelbeitrag in Höhe von 60 EUR p.a. gezahlt werden. Um die ungekürzte Zulage zu erhalten, ist es ggf.

    erforderlich, Ihre Riester-Rente an das veränderte Einkommen und gegebenenfalls auch an geänderte Familienverhältnisse anzupassen.

    Zusätzliche Voraussetzung für die mittelbare Zulagenberechtigung ist ein Mindestbeitrag von 60 EUR p.a. zugunsten des eigenen Altersvorsorgevertrags. Bei der Beitragsberechnung des unmittelbar Zulagenberechtigten wird die Zulage des mittelbar Zulageberechtigten und die Kinderzulagen berücksichtigt.

  • Wer ist mittelbar zulagenberechtigt in der Riesterrente?

    Mittelbar zulageberechtigt sind die Ehe-/Lebenspartner unmittelbar Berechtigter, wenn sie selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis

    gehören und auf ihren Namen einen Altersvorsorgevertrag abschließen.

  • Welche Vorteile hat die Continentale Riesterrente?

    Ihre Vorteile der Riester-Rente

    • Höhere Rendite-Chancen durch exzellente Fondsauswahl
    • Möglichkeiten zur Erhöhung bis zur staatlichen Höchstförderung
    • Automatische Besser-Prüfung der Rente zum Rentenbeginn
    • Gesicherte, garantiert lebenslange Rente
    • Schutz im Rentenbezug bei Grundsicherung 
  • Was passiert wenn ich ins Ausland verziehe bei Bezug der Riesterrente?

    Sie möchten Ihren Lebensabend im Ausland verbringen?

    Was geschieht dann mit der Riester-Rente?

    Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen nur dann verloren und müssen zurückgezahlt werden, wenn man sich außerhalb der EU niederlässt. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch in jedem Fall erhalten.

  • Was passiert wenn ich die Riessterrente vererbe?

    Sie möchten Ihre Riester-Rente später vererben?

    Was müssen Sie dabei beachten:

    Vererben ist grundsätzlich möglich. Allerdings gehen dann bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen verloren. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner/eingetragene Lebenspartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an die kindergeldberechtigten Kinder ist ebenfalls möglich.

  • Gilt die Riesterzulage auch für mehrere Verträge?

    Förderberechtigte können die Zulage auf maximal zwei Verträge verteilen. Die Zulage gibt es insgesamt aber immer nur einmal. Ehe- und eingetragene Lebenspartner mit „abgeleiteter Förderberechtigung“ erhalten die Zulage nur für einen Vertrag. Genauer: Ehepartner mit einem/r förderberechtigten Partner/-in müssen selbst nicht förderberechtigt sein, um die staatliche Zulage zu erhalten. 

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