Krankenzusatzversicherung

Continentale Krankenzusatzversicherung     

Die Continentale Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte: Die Continentale Krankenversicherung als langjähriger und erfahrener privater Krankenversicherer in Deutschland.

Hier zählt der Kontakt und die Beratung zwischen Mensch und Mensch. Die Tarife sind so konzipiert, dass sie bedarfsgerechten Schutz bei Krankheit bieten, mit starken und lebenslangen Leistungen und dabei bezahlbar bleiben für die Versicherten. 


Die ambulanten Krankenzusatzversicherungen der Continentale runden Ihre gesetzlichen Leistungen vom Basisschutz CEB-PLUS bis zum Komfortschutz CEK-PLUS optimal ab – zum Beispiel bei den Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Zuzahlungen ohne Summenbegrenzung in der Erstattung. Oder mit den stationären Ergänzungstarifen der Continentale erhalten Sie die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus. Sie haben die freie Krankenhauswahl und liegen in einem Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer SG2 / SG1 und werden vom Spezialisten Ihrer Wahl behandelt – Privatarztversorgung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.


Mit den nachhaltigen Zahnzusatzversicherungen der Continentale schließen Sie rechtzeitig die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) . Die Komfort-Vorsorge CEZK bieten Ihnen eine hervorragende Absicherung bei Zahnersatz bis zu 75 %. Mit der Profi-Vorsorge CEZP sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen bestens abgesichert und leistet bei Zahnersatz bis zu 90 %. Mit der Exklusiv-Vorsorge CEZE sind Sie sogar bis zu 100 % abgesichert mit vielen Extras.

Protieren auch Sie von den hervorragenden Leistungen der Continentale Krankenversicherung im Vergleich und fordern über das Anfrageformular unten Ihr persönliches Angebot an.

Finden Sie hier Ihren passenden Schutz

Ihr Anspruch - Ihr Tarif

  • Ambulant - Krankenversicherungsschutz bei Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel - Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren etc.
  • Stationär - Wahlleistungen (Ein oder Zwei Bett-Zimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ), ambulante Operationen im Krankenhaus
  • Zahnschutz - Zahnersatz, Zahnprophylaxe /Professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen
  • Krankentagegeld  - Schließung der Lücke bei Ende der Lohnfortzahlung ab dem 43.ten Tag
  • Pflegezusatz - Ergänzungsleistung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Ihr Status - Ihr Beruf

  • Arbeitnehmer - Sie sind Arbeitnehmer und verdienen über die Versicherungspflichtgrenze.
  • Selbständiger - Sie sind selbständiger Unernehmer oder Freiberufler.
  • Beamter - Sie sind Beihilfeempfänger bzw. haben Anspruch auf Beihilfe als Beamter.
  • Auszubildender / Student - Sie sind in einer Berufsausbildung oder studieren und möchten eine günstige Zusatzversicherung
  • Kind / Schüler - Sie möchten Ihr Kind Zusatzversorgen zum gesetzlichen Schutz

Ihre Situation

  • Freiwilliges Mitglied gKV - Sie sind freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und überlegen in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
  • Kinder Krankenversicherung - Sie sind freiwilliges Mitglied in der gKV oder bereits privat krankenversichert und wollen Ihr(e) Kind(er) extra privat versichern.
  • Wechsel aufgrund Beitragsanpassung - Sie möchte Ihre Private Krankenversicherung wechseln aufgrund einer Beitragsanpassung.

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an


Info zu Krankenzusatzversicherungen zum Download

Krankenzusatzversicherung

Günstige Beiträge

  TOP Versicherungsschutz

Hohe Beitragsrückerstattung 

Schnelle Erstattung der Rechnungen

Vorteile der Continentale Krankenzusatzversicherung

Hier die wichtigsten Vorteile zu den herausragenden Ergänzungstarifen der Continentale Krankenversicherung.

1

Ambulante Ergänzung

Neben den Zuzahlungen für Arzenei, Heil- und Hilfsmittel leisten die ambulanten Tarife ohne Summenbegrenzung bei Heilpraktiker und  Beiträge werden zurück erstattet, wenn keine Rechnungen eingereicht werden. 

2

Stationänre Ergänzung

Neben Ein-Bett oder Zwei-Bett Unterbringen leisten die stationären Tarife über die Höchsätze der Gebührenordnung bei Behandlungen für privatärztliche Leistungen im Krankenhaus. 

3

Zahnergänzung

Die Zahntarife CEZP und CEZE sind erneut mit "sehr gut" ausgezeichent worden und leisten bis zu 100 % Erstattung in Zahnersatz bei Zahnprophylaxe sogar bis zu 250 Euro.

4

Altersrückstellungen

Alle Ergäzungstarife bis auf Start und Kindertarife, sind mit Altersrück-stellungen für stabile Beiträge im Alter und ohne Alterssprünge in den Beiträgen ausgestattet.  

5

START Tarife

In der Krankenzusatzversicherung bietet die die Continentale Einsteiger-tarife, START-Tarife, ohne Gesunheitsangaben bei Antragsstellung mit sehr guten Leistungen für geringe Beiträge. 

6

RechnungsApp

Die Rechungsbelege können einfach und unkompliziert über die RechnungsApp erfasst und zur Erstattung eingereicht werden. Innhelab weniger Tage ist das Geld auf Ihrem Konto. 

7

Gesundheitsservice

Mit Experten auf dem Gebiet der Gesundheitsdienstleistungen bietet die Continentale Ihren Versicherten einen 24-Stunden-Gesundheits-Service. Erfahrene, medizinisch ausgebildete Mitarbeiter helfen mit  Beratungs-kompetenz bei Anfragen in Krankheitsfällen.

8

Gesellschaftsform

Die Gesellschaftsform der Continentale Krankenversicherung als VersicherungsVerein auf Gegenseitigkeit (VVaG) berücksichtigt Ihre Interessen und nicht derer von Aktionären in Form von Dividenden.


Noch unsicher welcher Ergänzungsschutz der richtige für Sie ist?

Beratungsgespräch buchen

Buchen Sie hier Ihr Beratungsgespräch

Haben Sie Fragen zu den Leistungen oder Tarifen? Wir helfen Ihnen gerne. Buchen Sie hier gleich Ihren kostenlosen Beratungstermin.

Hier Termin buchen

Fragen & Antworten - FAQ

Sie haben Fragen zur Continentale Privaten Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Die Lücken in der GKV im Überblick:


    Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erfahren Sie für welche Leistungen Sie selbst aufkommen müssen bzw. Zuzahlungen leisten müssen bei: 

    • Arzeimittel Zuzahlung i.d.R. 10 % des Abgabepreises pro Arzenei- und Verbandmittelmid. 5 Euro max. 10 Euro
    • Hilfsmittel Zuzahlung i.d.R. 10 der Kosten pro Hilfsmittel mind. 5 Euro max. 10 Euro
    • Heilmittel Zuzahlung 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 Euro jer Verordnung 
    • Sehhilfen keinen Zusschuss der GKV für Brillengestelle. Bei Gläser und und Kontaktlinsen Zuzahlung nur bei starker Fehlsichtigkeit
    • Naturheilverfahren keine Erstattung bei Heilpraktikerleistung für durchgeführte Naturheilverfahren, bei Ärzten nur eingeschränkt
    • Impfungen werden nur für bestimmte Impfungen übernommen, keine Leistung bei Auslandsreise etc. 
    • Krankentransport Zuzahlung für 10 % der Kosten pro Fahrt mind 5 Euro max. 10 Euro
    • Reha-Maßnahmen Zuzahlung bei Rehabilitations- sowie Vater/Mutter-Kind-Maßnahme pro Tag 10 Euro
    • Auslandsreisen nur eigeschränkter Schutz bei Auslandsaufenthalt und keinen Anspruch auf Rücktransport
    • Freie Krankenhauswahl beseht kein Anspruch, nur Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus 
    • Stationäre Zuzahlung pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung 10 Euro pro Tag (max 280 Euro)
    • Krankenhausbehandlung besteht keine Anspruch auf freie Arztwahl und auch nicht bei durchgeführten ambulanten OP´s
    • stationäre Unterbringung nur im Mehr-Bett-Zimmer ohne Anspruch auf privatärztliche Behandlung 
    • Zahnersatz nur notwendiger Zahersatzzuzahlung von 50 % der Kosten einer einfachen Regelversorgung (bei 5- jähriger Vorsorge 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge 65 %)
    • Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellung eine kieferorthopädischen Standardbehandlung in der Regel nur beis zum 18.ten Lebensjahr
    • Zahnprophylaxe i.d.R. keie Kostenerstattung für eine prafessionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung i.d.R. keine Kostenerstattung für - nur bei Kindern bei hinteren Backenzähne aber nicht für Milchzähne
    • Zahnbehandlung keine Leistung bei dentin-adhäsive Füllungen und Wurzelkanal- sowie Paradontosebehandlungen

    Einzelne Leistungen können je nach Krankenkasse in der Zuzahlung variieren, bieten jedoch alle die gleichen gesetzich vorgeschriebenen Leistungen. 

  • Welche Leistungen bieten die Continentale Krankenzusatzversicherungen?

    Die Leistungen in den einzelnen Bereichen der Krankenzusatzversicherung der Continentale für gesetzlich Versicherte (gKV) in der Übersicht.

     

    Die Leistungen sind nach dem Bausteinprinzip konzipiert und miteinander kombinierbar:


    Die ambluante Zusatzabsicherung bei Krankheit umfasst Leistungen wie:

    • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel
    • Ambulante Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte, Krankenhaustransporte
    • Rehamaßnahmen, Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen garantierte Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit
    • Sehhilfen bei Anrechnung der GKV-Leistung je Verordnung bis zu 150 Euro
    • Sehhilfen ohne eine GKV-Leistung je Kalenderjahr bis zu 200 Euro
    • Vorsorgeuntersuchungen je Kalenderjahr bis zu 150 Euro
    • Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) plus zusätzliche Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren bis zum Mindestsatz GebüH
    • Arzneimittel bei Naturheilverfahren 

    oder auch als stionänre Zusatzabsicherung im Krankenhaus

    • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen
    • Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage - ambulante/stationäre Heilbehandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnersatzreparatur - medizinisch notwendiger Rücktransport
    • Kosten für Wahlleistungen (Ein oder Zwei Bett-Zimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ)
    • Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus
    • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf - Zwei-Bett-Zimmer / Ein-Bett-Zimmer Unterbringung bis 40 Euro/Tag
    • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung bis 50 Euro/Tag
    • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen

    oder im Zahnbereich mit einer Zahnzusatzversorgung

    • Gesetzliche Regelversorgung
    • Zahnersatz (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung) bis zu 75 oder sogar 90% 
    • Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 EuroKosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
    • Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen (sofern die GKV nicht leistet)

    Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

  • Welche Krankenzusatzversicherungen bietet die Continentale?

    Die Continentale Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte: Um Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, ist es sinnvoll diese durch zusätzliche Leistungen mit privaten Zusatzversicherungen im ambulanten, stationären und Zahnbereich zu ergänzen.


    Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich in den Bereichen ambulant, stationär und dental mit verschiedenen Leistungspakten oder mit einem Krankentageld nach Ende der Lohnfortzahlung und einer Pflegeergänzung abzusichern. 


    Mit den ambulanten Zusatzversicherungen der Continentale runden Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz vom Basisschutz Tarif CEB-PLUS bis zum Komfortschutz Tarif CEK-PLUS optimal ab – zum Beispiel bei den Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Zuzahlungen ohne Summenbegrenzung in der Erstattung.


    Mit den stationären Ergänzungstarifen erhalten Sie als gesetzlich Versicherter die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus. Sie haben die freie Krankenhauswahl und liegen in einem ruhigen Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer. Und, vielleicht noch wichtiger: Sie werden vom Spezialisten Ihrer Wahl behandelt – Privatarztversorgung auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus.


    Gesunde und schöne Zähne sorgen für Wohlbefinden und ein strahlendes Lächeln. Sorgen Sie dafür, dass dies auch so bleibt - schließen Sie rechtzeitig die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit den nachhaltigen Zahnzusatzversicherungen.


    Die Komfort-Vorsorge CEZK bieten Ihnen eine hervorragende Absicherung bei Zahnersatz bis zu 75 %. Mit der Profi-Vorsorge CEZP sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen bestens abgesichert uns leistet bei Zahnersatz bis zu 90 %.


     

  • Wo kann ich Rechnungen einreichen bei der Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen zur Privaten Krankenzusatzversicherung bei der Continentale per Post an Ihr zuständiges Kundendienstcenter oder über die RechnungsApp einzureichen.  Hier mehr Infos. 

  • Wie schnell leistet die Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Die Leistungsabrechnung der Krankenzusatzversicherung  - Die Conitnentale verspricht, dass Ihre eingereichten Rechnungen – sofern keine Rückfragen bestehen – innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden und Sie innerhalb kürzester Zeit Ihr Geld bekommen.                                                                                                                                                                                                                                          

  • Was sind alternative Heilmethoden?

    Unter den allgemeinen Begriff der alternativen Behandlungsmethoden fallen verschiedenste Heilund Diagnoseverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Behandlungsmethoden weitgehend ganzheitlicher, natürlicher und psychologischer Verfahren. Die alternativen Behandlungsmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen. 


    Die Continentale leistet im Bereich der alternativen Heilmethoden wie z.Bsp. bei Heilpraktikerleistung bis zu den Mindestsätzen der GebüH ohne Summenbegrenzung in den Ergänzungstarifen CEB-plus und CEK-plus.


    Die Krankenkassen dürfen Leistungen allerdings nur im Rahmen ihres gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Leistungskataloges übernehmen. Eine Kostenübernahme von Untersuchungsund Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ist nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen möglich. Im Rahmen eines Wahltarifs können die Krankenkassen auch die Kostenübernahme der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel) anbieten.  



  • Was sind Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Welche Hilfsmittel im Einzelnen übernommen werden, ergibt sich aus dem Hilfsmittelkatalog. Krankenversicherte haben Anspruch auf ärztlich verordnete Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Notwendige Hilfsmittel, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind, um die Krankenbehandlung sicherzustellen oder eine Behinderung auszugleichen.

    Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung 10% des Abgabepreises, mindestens 5€, höchstens 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels, an die abgebende Stelle. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt 10% des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10€ für den gesamten Monatsbedarf. 


Haben Sie Fragen - Schreiben Sie uns hier

Kontaktieren Sie uns

Share by: