Continentale Krankenzusatzversicherung     

Die Continentale Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte: Die Continentale Krankenversicherung ist ein langjähriger und erfahrener privater Krankenversicherer in Deutschland.

Hier zählt der Kontakt und die Beratung zwischen Mensch und Mensch. Die Tarife sind so konzipiert, dass sie bedarfsgerechten Schutz bei Krankheit bieten, mit starken und lebenslangen Leistungen und dabei bezahlbar bleiben für die Versicherten.


Die ambulante Krankenzusatzversicherung der Continentale rundet Ihre gesetzlichen Leistungen mit Easy Ambulant optimal ab – zum Beispiel bei den Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Zuzahlungen ohne Wartezeiten. Oder mit den stationären Ergänzungstarifen der Continentale erhalten Sie die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus. Sie haben die freie Krankenhauswahl und liegen in einem Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer und werden vom Spezialisten Ihrer Wahl behandelt – Privatarztversorgung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.


Mit der nachhaltigen Zahnzusatzversicherung der Continentale schließen Sie rechtzeitig die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Komfort-Vorsorge CEZK bietet Ihnen eine hervorragende Absicherung bei Zahnersatz bis zu 75 %. Mit der Profi-Vorsorge CEZP sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen bestens abgesichert und leisten bei Zahnersatz bis zu 90 %. Mit der Exklusiv-Vorsorge CEZE sind Sie sogar bis zu 100 % abgesichert – mit vielen Extras.

Profitieren auch Sie von den hervorragenden Leistungen der Continentale Krankenversicherung im Vergleich und fordern über das Anfrageformular unten Ihr persönliches Angebot an.

Ambulante Zusatzversicherung

  • Flexibilität: Setzen Sie Ihr Budget nach Ihren Bedürfnissen ein – für Naturheilverfahren, Sehhilfen oder andere medizinisch notwendige Behandlungen.
  • Attraktive Leistungen: Neben Ihrem frei wählbaren Budget erhalten Sie auch weitere Leistungen wie Erstattung für Sehhilfen bis zu 300 Euro alle zwei Jahre und Unterstützung bei refraktiver Chirurgie.
  • Budgetunabhängig: Einige Leistungen, wie die Erstattung für Sehhilfen, sind von Ihrem gewählten Budget unabhängig.

Continentale Easy Ambulant – Ihre flexible Wahl für ambulante Leistungen ohne Wartezeiten.

Die Continentale Easy Ambulant ist eine innovative Krankenzusatzversicherung, die Ihnen maximale Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Gesundheitsschutzes bietet. Mit einem individuell wählbaren Budget von 600 oder 1.200 Euro pro Jahr entscheiden Sie selbst, welche ambulanten Leistungen für Sie am wichtigsten sind.


Easy Ambulant ist die ideale Wahl für alle, die Wert auf einen flexiblen und individuellen Gesundheitsschutz legen. Mit dieser Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre gesetzliche Krankenversicherung optimal zu ergänzen und sich so umfassend abzusichern. Es ist eine Kombinationen aus den anderen Zusatzversicherungen im stationären und Zahnbereich möglich.

Stationäre Zusatzversicherung

  • Freie Krankenhauswahl: Sie können sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden.
  • Wahl des Arztes: Wählen Sie den behandelnden Arzt frei aus.
  • Komfortablere Unterbringung: Genießen Sie in der Regel ein Einzel- oder Zweibettzimmer.
  • Zusätzliche Leistungen:  zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung, Wahlleistungen oder ein Krankenhaustagegeld.

Continentale Stationäre Zusatzversicherung – Ihr Komfort im Krankenhaus

Die stationäre Zusatzversicherung der Continentale bietet Ihnen zusätzlichen Komfort und Wahlfreiheit während eines Krankenhausaufenthalts. Sie ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung und ermöglicht Ihnen eine individuellere Gestaltung Ihrer medizinischen Versorgung.

Die stationäre Zusatzversicherung der Continentale ist eine sinnvolle Ergänzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie Wert auf einen komfortablen und individuellen Krankenhausaufenthalt legen. Mit dieser Versicherung können Sie Ihre Gesundheit aktiv mitgestalten und sich so optimal versorgen lassen. Auch ist eine Kombination der Tarife im ambulanten oder Zahnbereich möglich.

Zahnzusatzversicherung

  • Flexibilität: Wählen Sie aus verschiedenen Tarifen den für Sie passenden Schutz.
  • Umfassende Leistungen: Von der professionellen Zahnreinigung bis zum hochwertigen Zahnersatz – die Continentale bietet vielfältige Leistungen.
  • Kostenübernahme: Die Continentale übernimmt einen Großteil der Kosten bis zu 100 % für zahnärztliche Behandlungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Die Zahnzusatzversicherung der Continentale bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre zahnmedizinische Versorgung individuell abzusichern und so hohe Kosten für Zahnersatz, Behandlungen und Prophylaxe zu vermeiden.

Eine Zahnzusatzversicherung der Continentale ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ermöglicht Ihnen eine umfassende zahnmedizinische Versorgung und sorgt für ein strahlendes Lächeln. Die Zahntarife sind mit den Tarifen im ambulanten und stationären Bereich kombinierbar.

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Krankenzusatzversicherung

Vorteile der Continentale Krankenzusatzversicherung

Hier die wichtigsten Vorteile zu den Ergänzungstarifen der Continentale Krankenversicherung.

Die Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erfahren Sie für welche Leistungen Sie selbst aufkommen müssen bzw. Zuzahlungen leisten müssen bei: 

  • Arzeimittel Zuzahlung i.d.R. 10 % des Abgabepreises pro Arzenei- und Verbandmittelmid. 5 Euro max. 10 Euro
  • Hilfsmittel Zuzahlung i.d.R. 10 der Kosten pro Hilfsmittel mind. 5 Euro max. 10 Euro
  • Heilmittel Zuzahlung 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 Euro jer Verordnung 
  • Sehhilfen keinen Zusschuss der GKV für Brillengestelle. Bei Gläser und und Kontaktlinsen Zuzahlung nur bei starker Fehlsichtigkeit
  • Naturheilverfahren keine Erstattung bei Heilpraktikerleistung für durchgeführte Naturheilverfahren, bei Ärzten nur eingeschränkt
  • Impfungen werden nur für bestimmte Impfungen übernommen, keine Leistung bei Auslandsreise etc. 
  • Krankentransport Zuzahlung für 10 % der Kosten pro Fahrt mind. 5 Euro max. 10 Euro
  • Reha-Maßnahmen Zuzahlung bei Rehabilitations- sowie Vater/Mutter-Kind-Maßnahme pro Tag 10 Euro
  • Auslandsreisen nur eigeschränkter Schutz bei Auslandsaufenthalt und keinen Anspruch auf Rücktransport
  • Freie Krankenhauswahl beseht kein Anspruch, nur Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus 
  • Stationäre Zuzahlung pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung 10 Euro pro Tag (max. 280 Euro)
  • Krankenhausbehandlung besteht keine Anspruch auf freie Arztwahl und auch nicht bei durchgeführten ambulanten OP´s
  • stationäre Unterbringung nur im Mehr-Bett-Zimmer ohne Anspruch auf privatärztliche Behandlung 
  • Zahnersatz nur notwendiger Zahnersatzzuzahlung von 50 % der Kosten einer einfachen Regelversorgung (bei 5- jähriger Vorsorge 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge 65 %)
  • Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellung eine kieferorthopädischen Standardbehandlung in der Regel nur beis zum 18.ten Lebensjahr
  • Zahnprophylaxe i.d.R. keine Kostenerstattung für eine professionelle Zahnreinigung
  • Fissurenversiegelung i.d.R. keine Kostenerstattung für - nur bei Kindern bei hinteren Backenzähne aber nicht für Milchzähne
  • Zahnbehandlung keine Leistung bei dentin-adhäsive Füllungen und Wurzelkanal- sowie Paradontosebehandlungen


Einzelne Leistungen können je nach Krankenkasse in der Zuzahlung variieren, bieten jedoch alle die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.

Die Leistungen der Continentale Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte (gKV)

Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie von Privatleistungen profitieren. Durch die Ergänzungstarife der Continentale zur gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen weitere Behandlungen und Methoden offen, die die gKV nicht übernimmt bzw. nur wenig Zuzahlung leistet. Die Leistungen der Krankenzusatzversicherungen sind nach dem Bausteinprinzip konzipiert und miteinander kombinierbar.

Ambulante Zusatzversicherung
  • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel
  • Ambulante Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte, Krankenhaustransporte
  • Rehamaßnahmen, Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen
  • garantierte Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit
  • Sehhilfen bei Anrechnung der GKV-Leistung je Verordnung bis zu 150 Euro
  • Sehhilfen ohne eine GKV-Leistung je Kalenderjahr bis zu 200 Euro
  • Vorsorgeuntersuchungen je Kalenderjahr bis zu 150 Euro
  • Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) plus zusätzliche Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren bis zum Mindestsatz GebüH
  • Arzneimittel bei Naturheilverfahren


Stationäre Zusatzversicherung
  • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen
  • Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage - ambulante/stationäre Heilbehandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnersatzreparatur - medizinisch notwendiger Rücktransport
  • Kosten für Wahlleistungen (Ein oder Zwei Bett-Zimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ)
  • Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf - Zwei-Bett-Zimmer / Ein-Bett-Zimmer Unterbringung bis 40 Euro/Tag
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung bis 50 Euro/Tag
  • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen


Zahnzusatzversicherung
  • Gesetzliche Regelversorgung
  • Zahnersatz bis zu 75 oder sogar 100% 
  • Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 Euro
  • Kosten für dentin-adhäsive Füllungen
  • Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen
  • Narkose oder Akkupunktur und Hypnose
  • Bleaching
  • Aufbissbehelfe und Schienen



Unser Tipp für schnelle ärztliche Meinungen zu Erkrankungen oder Symptome

Wenn Sie nicht wochenlang auf einen Arzttermin im überfüllten Wartezimmer warten, sondern sofort eine Auskunft oder Meinung zu Ihren Beschwerden möchten, gibt es mittlerweile Alternativen. Über sogenannte Meinungsportale können Sie entweder Artikel zu dem jeweiligen Beschwerdebild suchen wie z.Bsp. über onmeda.de oder über die apotheken-umschau.de findet man unter anderem eine Datenbank mit über 400 Krankheiten und Informationen zu Ursachen, Symptomen, Therapien und vieles mehr.

Wer lieber Wert auf eine persönliche Meinung legt, aber nicht unbedingt gleich zum Arzt oder Spezialisten gehen möchte, der kann über justanswer.de unter anderem mit Ärzten live chatten und Krankeitsbilder abklären lassen. Dieser Dienst ist jedoch kostenpflichtig. 


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Ihr Anspruch - Ihr Tarif

  • Ambulant Krankenversicherungs-schutz bei Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel und Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren etc.
  • Stationär Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ), ambulante Operationen im Krankenhaus.
  • Zahnschutz – Zahnersatz, Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen.
  • Pflegezusatz – Ergänzungsleistung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Aktentasche

Ihr Status - Ihr Beruf

  • Arbeitnehmer – Sie sind Arbeitnehmer und verdienen über der Versicherungspflichtgrenze.
  • Selbständiger – Sie sind selbständiger Unternehmer oder Freiberufler.
  • Beamter – Sie sind Beihilfeempfänger bzw. haben Anspruch auf Beihilfe als Beamter.
  • Auszubildender/Student  Sie sind in einer Berufsausbildung oder studieren und möchten eine günstige Zusatzversicherung.
  • Kind/Schüler – Sie möchten Ihr Kind zusätzlich versorgen zum gesetzlichen Schutz.
Sprechblase

Ihre Situation

  • Freiwilliges Mitglied gKV  Sie sind freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und überlegen, in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
  • Kinderkrankenversicherung Sie sind freiwilliges Mitglied in der gKV oder bereits privat krankenversichert und wollen Ihr(e) Kind(er) extra privat versichern.
  • Wechsel aufgrund Beitragsanpassung – Sie möchte Ihre Private Krankenversicherung wechseln aufgrund einer Beitragsanpassung.
Fragen & Antworten – FAQ

Sie haben Fragen zur Continentale Privaten Krankenzusatzversicherung?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Was ist die Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Die Continentale Krankenzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die  zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Damit können Leistungen besser absichert werden, sei es für ambulante Bandlungen, stationäre Aufenthalte oder andere Gesundheitsleistungen.

  • Welche Vorteile habe ich mit der Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Die Continentale Krankenzusatzversicherung bietet finanzielle Absicherung bei zusätzlichen Gesundheitskosten und ermöglicht auch stationäre Ergänzungen zu erhalten. So ist man im Krankheitsfall besser abgesichert. Sie bietet auch Stabilität der Beiträge im Alter durch Bildung von Rückstellungen.

  • Wie kann ich eine Rechnung bei der Continentale einreichen?

    Zur Einreichung von Rechnungen kann die Continentale Rechnungsapp verwendent werden. Das macht die Abwicklung unkompliziert und effizient.

  • Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Die Lücken in der GKV im Überblick:


    Welche Lücken bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erfahren Sie für welche Leistungen Sie selbst aufkommen müssen bzw. Zuzahlungen leisten müssen bei: 

    • Arzeimittel Zuzahlung i.d.R. 10 % des Abgabepreises pro Arzenei- und Verbandmittelmid. 5 Euro max. 10 Euro
    • Hilfsmittel Zuzahlung i.d.R. 10 der Kosten pro Hilfsmittel mind. 5 Euro max. 10 Euro
    • Heilmittel Zuzahlung 10 % der Kosten je Einzelleistung sowie 10 Euro jer Verordnung 
    • Sehhilfen keinen Zusschuss der GKV für Brillengestelle. Bei Gläser und und Kontaktlinsen Zuzahlung nur bei starker Fehlsichtigkeit
    • Naturheilverfahren keine Erstattung bei Heilpraktikerleistung für durchgeführte Naturheilverfahren, bei Ärzten nur eingeschränkt
    • Impfungen werden nur für bestimmte Impfungen übernommen, keine Leistung bei Auslandsreise etc. 
    • Krankentransport Zuzahlung für 10 % der Kosten pro Fahrt mind 5 Euro max. 10 Euro
    • Reha-Maßnahmen Zuzahlung bei Rehabilitations- sowie Vater/Mutter-Kind-Maßnahme pro Tag 10 Euro
    • Auslandsreisen nur eigeschränkter Schutz bei Auslandsaufenthalt und keinen Anspruch auf Rücktransport
    • Freie Krankenhauswahl beseht kein Anspruch, nur Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus 
    • Stationäre Zuzahlung pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung 10 Euro pro Tag (max 280 Euro)
    • Krankenhausbehandlung besteht keine Anspruch auf freie Arztwahl und auch nicht bei durchgeführten ambulanten OP´s
    • stationäre Unterbringung nur im Mehr-Bett-Zimmer ohne Anspruch auf privatärztliche Behandlung 
    • Zahnersatz nur notwendiger Zahersatzzuzahlung von 50 % der Kosten einer einfachen Regelversorgung (bei 5- jähriger Vorsorge 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge 65 %)
    • Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellung eine kieferorthopädischen Standardbehandlung in der Regel nur beis zum 18.ten Lebensjahr
    • Zahnprophylaxe i.d.R. keie Kostenerstattung für eine prafessionelle Zahnreinigung
    • Fissurenversiegelung i.d.R. keine Kostenerstattung für - nur bei Kindern bei hinteren Backenzähne aber nicht für Milchzähne
    • Zahnbehandlung keine Leistung bei dentin-adhäsive Füllungen und Wurzelkanal- sowie Paradontosebehandlungen

    Einzelne Leistungen können je nach Krankenkasse in der Zuzahlung variieren, bieten jedoch alle die gleichen gesetzich vorgeschriebenen Leistungen. 

  • Welche Leistungen bieten die Continentale Krankenzusatzversicherungen?

    Die Leistungen in den einzelnen Bereichen der Krankenzusatzversicherung der Continentale für gesetzlich Versicherte (gKV) in der Übersicht.

     

    Die Leistungen sind nach dem Bausteinprinzip konzipiert und miteinander kombinierbar:


    Die ambluante Zusatzabsicherung bei Krankheit umfasst Leistungen wie:

    • Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heilmittel
    • Ambulante Krankentransporte, Krankenhausaufenthalte, Krankenhaustransporte
    • Rehamaßnahmen, Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen garantierte Pauschalleistung bei Leistungsfreiheit
    • Sehhilfen bei Anrechnung der GKV-Leistung je Verordnung bis zu 150 Euro
    • Sehhilfen ohne eine GKV-Leistung je Kalenderjahr bis zu 200 Euro
    • Vorsorgeuntersuchungen je Kalenderjahr bis zu 150 Euro
    • Naturheilverfahren gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) plus zusätzliche Verfahren gemäß Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren bis zum Mindestsatz GebüH
    • Arzneimittel bei Naturheilverfahren 

    oder auch als stionänre Zusatzabsicherung im Krankenhaus

    • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen
    • Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage - ambulante/stationäre Heilbehandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnersatzreparatur - medizinisch notwendiger Rücktransport
    • Kosten für Wahlleistungen (Ein oder Zwei Bett-Zimmer, freie Arztwahl, ärztliche Leistungen auch über die Höchstsätze GOÄ/GOZ)
    • Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus
    • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf - Zwei-Bett-Zimmer / Ein-Bett-Zimmer Unterbringung bis 40 Euro/Tag
    • Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Chefarztbehandlung bis 50 Euro/Tag
    • Mehrkosten, die durch die Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses entstehen

    oder im Zahnbereich mit einer Zahnzusatzversorgung

    • Gesetzliche Regelversorgung
    • Zahnersatz (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung) bis zu 75 oder sogar 90% 
    • Zahnprophylaxe/Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung (bis zum Alter von 18 Jahren) je Kalenderjahr bis zu 80 EuroKosten für dentin-adhäsive Füllungen unter Anrechnung der GKV-Leistungen
    • Wurzelkanal- und Parodontosebehandlungen (sofern die GKV nicht leistet)

    Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).

  • Welche Krankenzusatzversicherungen bietet die Continentale?

    Die Continentale Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte: Um Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, ist es sinnvoll diese durch zusätzliche Leistungen mit privaten Zusatzversicherungen im ambulanten, stationären und Zahnbereich zu ergänzen.


    Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich in den Bereichen ambulant, stationär und dental mit verschiedenen Leistungspakten oder mit einem Krankentageld nach Ende der Lohnfortzahlung und einer Pflegeergänzung abzusichern. 


    Mit den ambulanten Zusatzversicherungen der Continentale runden Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz vom Basisschutz Tarif CEB-PLUS bis zum Komfortschutz Tarif CEK-PLUS optimal ab – zum Beispiel bei den Leistungen für Naturheilverfahren, Brillen und Zuzahlungen ohne Summenbegrenzung in der Erstattung.


    Mit den stationären Ergänzungstarifen erhalten Sie als gesetzlich Versicherter die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus. Sie haben die freie Krankenhauswahl und liegen in einem ruhigen Zwei- oder Ein-Bett-Zimmer. Und, vielleicht noch wichtiger: Sie werden vom Spezialisten Ihrer Wahl behandelt – Privatarztversorgung auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus.


    Gesunde und schöne Zähne sorgen für Wohlbefinden und ein strahlendes Lächeln. Sorgen Sie dafür, dass dies auch so bleibt - schließen Sie rechtzeitig die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit den nachhaltigen Zahnzusatzversicherungen.


    Die Komfort-Vorsorge CEZK bieten Ihnen eine hervorragende Absicherung bei Zahnersatz bis zu 75 %. Mit der Profi-Vorsorge CEZP sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen bestens abgesichert uns leistet bei Zahnersatz bis zu 90 %.


     

  • Wo kann ich Rechnungen einreichen bei der Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Sie haben die Möglichkeit Ihre Rechnungen zur Privaten Krankenzusatzversicherung bei der Continentale per Post an Ihr zuständiges Kundendienstcenter oder über die RechnungsApp einzureichen (https://www.continentale.de/rechnungsapp).

  • Wie schnell leistet die Continentale Krankenzusatzversicherung?

    Die Leistungsabrechnung der Krankenzusatzversicherung  - Die Conitnentale verspricht, dass Ihre eingereichten Rechnungen – sofern keine Rückfragen bestehen – innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden und Sie innerhalb kürzester Zeit Ihr Geld bekommen.                                                                                                                                                                                                                                          

  • Was sind alternative Heilmethoden?

    Unter den allgemeinen Begriff der alternativen Behandlungsmethoden fallen verschiedenste Heilund Diagnoseverfahren. Im Gegensatz zur wissenschaftlich begründeten Schulmedizin bedienen sich alternative Behandlungsmethoden weitgehend ganzheitlicher, natürlicher und psychologischer Verfahren. Die alternativen Behandlungsmethoden, auch Alternativmedizin genannt, und die Schulmedizin können sich ergänzen. 


    Die Continentale leistet im Bereich der alternativen Heilmethoden wie z.Bsp. bei Heilpraktikerleistung bis zu den Mindestsätzen der GebüH ohne Summenbegrenzung in den Ergänzungstarifen CEB-plus und CEK-plus.


    Die Krankenkassen dürfen Leistungen allerdings nur im Rahmen ihres gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Leistungskataloges übernehmen. Eine Kostenübernahme von Untersuchungsund Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ist nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen möglich. Im Rahmen eines Wahltarifs können die Krankenkassen auch die Kostenübernahme der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel) anbieten.  



  • Was sind Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Welche Hilfsmittel im Einzelnen übernommen werden, ergibt sich aus dem Hilfsmittelkatalog. Krankenversicherte haben Anspruch auf ärztlich verordnete Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Notwendige Hilfsmittel, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind, um die Krankenbehandlung sicherzustellen oder eine Behinderung auszugleichen.

    Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung 10% des Abgabepreises, mindestens 5€, höchstens 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels, an die abgebende Stelle. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt 10% des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10€ für den gesamten Monatsbedarf. 


  • Wie kann ich eine persönliche Beratung zur Continentale Krankenzusatzversicherung erhalten?

    Sie können uns über das Kotaktformular kontaktiren und einen Beratungstermin anfragen oder über den Buchungslink auf der Hauptseite einen Termin direkt vereinbaren. Sie können auch ein perönliches Angebot anfordern mit Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

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