Generalagentur | Knauer
Die Continentale Unfallversicherung: Pro Jahr passieren in Deutschland etwa neun Millionen Unfälle. Mehr als 70 Prozent ereignen sich in der Freizeit, beim Sport, im Straßenverkehr, bei Vereinsaktivitäten oder im Haushalt. Wird die Arbeitskraft durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt, kann das die Lebensqualität spürbar einschränken. Zusätzlich entstehen für den Betroffenen auch finanzielle Nachteile, die aus eigenen Mitteln kaum zu tragen sind. Jetzt mit der Continentale Unfallversicherung Unfall Giro oder Unfall Giro Vita absichern.
Zum Beispiel wenn:
Erfahren Sie hier unten mehr über die herausragenden Leistungen der Continentale Unfallversicherung und fordern direkt Ihr Angebot an.
Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
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Günstige Beiträge
TOP Versicherungsschutz
Spezielles Deckungskonzept
Schnelle Erstattung der Rechnungen
Klar und leistungsstark - UnfallGiro und UnfallGiro Vita
Unfallrente
Bei schweren dauerhaften Beeinträchtigungen wird eine lebenslange Rente gezahlt und das schon ab 35 % Invalidität. Die Rentenhöhe dabei ist individuell vereinbar. Maßgabe ist dabei der Grad der Beeinträchtigung. Die Unfallrente wird lebenslang gezahlt.
Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme. Sie ist meist niedriger als die vereinbarte Invaliditätssumme.
Bergungskosten
Unfälle können auch weit weg von zu Hause, zum Beispiel im Urlaub, geschehen. Die Continentale übernimmt dann die Kosten für erforderliche Such-,Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Kapitalleistung
Abhängig vom Invaliditätsgrad wird eine vertragliche vereinbarte Kapitalleistung ausgezahlt, die zur freien Verfügung steht. Diese kann dann für Umbauten in Haus, Wohnung oder am Fahrzeug oder zum Lebensunterhalt, falls das Einkommen entfällt, verwendet werden.
Kosmetische Leistungen
Unfälle können das äußere Erscheinungsbild
erheblich beeinträchtigen wie z.bSp. Verbrennungen. Die UnfallGiro/Vita
trägt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.
Hilfs- Rehaleistung
Ein Reha-Manager berät, organisiert und vermittelt zur schnelle Genesung und Wiedereingliederung. Die Kosten für notwendigen stationären/ ambulanten Heilbehandlung oder die Versorgung mit anderen Hilfsmitteln werden übernommen.
Die aufgeführten Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungender Tarife UnfallGiro/Vita.
Die Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich mit Heilpraktikerleistung ohne Wartezeiten.
Sie haben eine Frage zur Continentale Unfallversicherung UnfallGiro/Vita?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Highlights der Contientale Unfallversicherung UnfallGiro in der Übersicht:
-Höchstleistung bei Unfallrente und Unfall-Einmalzahlung bereits ab 75 % Invalidität
-Auslands-Assistance sowie Serviceleistungen inklusive Bergungskosten
-Kurkostenbeihilfe
-Kostenerstattung für eine Begleitperson in der Kur
-Haushaltshilfegeld
-Reha-Service
» Reha-Leistungen und notwendige Heilbehandlungen
» Prothetische Versorgung oder Versorgung mit anderen Hilfsmitteln
-Kosten für kosmetische Operationen bei den Unfallrenten Aktiv, Aktiv Plus und Forte bis zum 18fachen der vereinbarten Unfallrente
-Kostenerstattung bei Beschädigungen von Zahnspangen im Rahmen der kosmetischen Operationen im Kindertarif
-Krankenhaustagegeld Plus (wenn vereinbart)
» Inklusive Genesungsgeld
» Doppeltes Krankenhaustagegeld im In- und Ausland
» Krankenhaustagegeld nach ambulanten Operationen
-Beitragsbefreiung ab dem 3. Kind
-Rooming-in-Leistung
-Schulausfallgeld bei Schulunfähigkeit ab 15. Tag 25 % höhere Todesfall-Leistung für Vollwaisen
-Unfälle durch Eigenbewegung und Erschrecken im Kindertarif
-Beitragsfreie Weiterführung bei Tod des Versicherungsnehmers in der
-Kinderunfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr
-Anrechnung von Krankheiten oder Gebrechen ab einem Mitwirkungsanteil
-Bewusstseinsstörungen infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall
-Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
-Bewusstseinsstörungen durch Übermüdung oder infolge epileptischer Anfälle
-Unfälle infolge von Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff
-Infektionen durch Schutzimpfungen
-Infektionskrankheiten durch Insektenstiche oder -bisse (inklusive Zeckenstich)
-Infektionen durch Anspucken, Anhusten, Anniesen und Anhauchen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste
-Allergische Reaktionen aufgrund von Insektenstichen
-Vergiftungen ohne Altersbeschränkungen infolge versehentlicher oder unfreiwilliger Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
-Vergiftungen durch Dünste, Staubwolken, Gase und Dämpfe
-Kostenersatz für unfallbedingte Beeinträchtigung von Zähnen im Rahmen der Kosten für kosmetische Operationen für
sämtliche Zähne sämtliche Zähne nur Schneide und Eckzähne
-Erfrierungen bzw. Erfrierungstod
-Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand oder Sonnenstich infolge eines Unfalls
-Tauchtypische Gesundheitsschäden und Ertrinkungs-/Erstickungstod unter Wasser
-Kostenersatz bei einer Dekompressionsbehandlung
-Gesundheitsschäden durch Umknicken mit dem Fuß, auch ohne Unfallereignis
-Gesundheitsschäden bei Verteidigung/Rettung von Menschen, Tieren, Sachen
-Sportliche Betätigung in vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt als erhöhte Kraftanstrengung
-Mitversicherung des passiven Kriegsrisikos für die Dauer von 14 Tagen
-Kostenübernahme für psychologische Betreuung nach einem Unfall
-Verlängerte Frist für Eintritt/Feststellung/Geltendmachung von Invalidität
-Innovationsklausel, d. h., werden die Bedingungen zum Vorteil des Kunden geändert, gelten diese neuen Bedingungen auch für den bestehenden Vertrag
Unterschiedliche Erstattungsätze in den obigen Leistungen bei den Tarifen XL/XXL und Topschutz
Unfall-Schutzbrief
- Reha-Service
Die Reha-Leistungen erbringen wir bei bestimmten schweren Verletzungen oder wenn die versicherte
Person sich wegen eines Unfalles in ununterbrochener medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung von mindestens 14 Tagen befindet. Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen.
- Betreuungs-Service
Führt ein Unfall des versicherten Kindes zu einem unfallbedingten Betreuungsbedarf, erbringen wir die Betreuungsleistungen in Deutschland bis zu 4 Wochen nach dem Unfall, sofern in dem Haushalt keine Person lebt, die die Betreuung übernehmen kann.
- Hilfs-Service (einschl. Familienbetreuung)
Die Hilfsleistungen erbringen wir in Deutschland bei unfallbedingter Hilfsbedürftigkeit der versicherten Person nach dem individuellen Bedarf bis zu 3 Monaten nach dem Unfall.
Die Leistungen sind Kurzfassungen und werden bei Angebotsanforderung vollständig übermittelt.
Die Tarife der Continentale Unfallversicherung
Der Tarif Vita wird ab dem 40.ten Lebensjahr angeboten.
Als Invalidität wird eine dauerhafte körperliche ode geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bezeichnet. Die Invalidität definiet sich in der privaten Unfallversicherung unabhängig vom ausgübten Beruf. Die Invalidität wird in Prozent ausgedrückt, dem sogenannten Invaliditätsgrad. Dieser bildet die Grundlage für die Bestimmung der Ivaliditätssumme und zur Entschädigungsleistung. Je höher der Invaliditätsgrade desto höher ist die Summe die zur Leistung an den Versicherten gezahlt wird. Der Invaliditätsgrade wird unter Zuhilfenahme der zu Grunde liegenden Gliedertaxe bestimmt.
Der Begriff Unfall wird in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
(AUB) definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
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